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Vor Beginn der Therapie

Dünne Stifte
Skizzierung Bleistifte
Schreibtisch

Erste Schritte

Verordnung/Überweisung

Diese erhalten Sie von Ihrem behandelnden Facharzt. Dies kann ein Kinderarzt, ein Neuropädiater, ein Neurologe, ein Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, ein Zahnarzt oder ein Kieferorthopäde sein. 

Behandlungsdauer

Bitte kontrollieren Sie vor Therapiebeginn die verordnete Behandlungsdauer. Diese muss für die Teilerstattung der Behandlungskosten am Verordnungsschein vermerkt sein. 

Chefärztliche Bewilligung (COVID-19 bedingt entfällt diese aktuell bei einigen Krankenkassen)

Spätestens nach der ersten Logopädie-Einheit muss Ihre Verordnung chefärztlich bewilligt werden. Die chefärztliche Bewilligung der Krankenkasse ist die Bestätigung zur Teilrückerstattung der Kosten. Lassen Sie die Verordnung nicht bewilligen, übernimmt die Krankenkasse keinen Kostenbeitrag.

 

Termin bezüglich der Sprachentwicklung oder der kindlichen Aussprache

Falls Sie bezüglich der Sprachentwicklung oder der Aussprache Ihres Kindes besorgt sind, sollte das Hörvermögen Ihres Kindes im letzten halben Jahr abgeklärt worden sein. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem Hals-, Nasen-, Ohrenarzt und lassen Sie die Ohren, die Nase und den Rachen Ihres Kindes kontrollieren!

Falls Sie während der ersten Lebensjahre Ihres Kindes Mitschriften bezüglich der sprachlichen und motorischen Entwicklung Ihres Kindes gemacht haben, bringen Sie diese zur ersten Therapieeinheit mit. Bei der Anamneseerhebung können diese Aufzeichnungen sehr hilfreich sein!

Selbstverständlich stehe ich ebenfalls telefonisch für Auskünfte zur Verfügung!

Wahltherapie

Ich bin Wahllogopädin aller Wiener Krankenkassen

Das bedeutet, dass Sie die Therapiekosten in einem ersten Schritt selbst bezahlen müssen. Mit einer bewilligten Verordnung erhalten Sie jedoch, je nach Krankenkasse, bis zu 80% der Kosten rückerstattet. Falls Sie eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Therapiekosten gänzlich rückerstattet werden.

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